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Unternehmensverbund
Im Rahmen des "Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 idF vom 7.11.2022" gelten bestimmte Höchstbeträge für Zuwendungen und Zuschüsse zu ungedeckten Fixkosten. Gemäß dem Befristeten Rahmen beträgt der Höchstbetrag für COFAG-Produkte wie FKZ 800.000, Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus (Abschnitt 3.1 des Befristeten Rahmens) 2,3 Mio. €. Für Zuschüsse zu ungedeckten Fixkosten, wie dem Verlustersatz (Abschnitt 3.12 des Befristeten Rahmens) gilt ein Höchstbetrag von 12 Mio. €.
Die Europäische Kommission teilte der Republik Österreich (Bund) mit Schreiben vom 8.3.2022 mit, dass zur Ermittlung der Obergrenzen für finanzielle Maßnahmen der gesamte Unternehmensverbund maßgebend ist. Finanzielle Maßnahmen, die in Überschreitung einer Obergrenze an Unternehmen eines Unternehmensverbunds gewährt wurden, sind rechtswidrig. Die Gewährung weiterer finanzieller Maßnahmen an ein Unternehmen eines Unternehmensverbunds, der bereits Obergrenzen überschritten hat, ist aktuell nicht möglich.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission SA.108173 vom 10.8.2023 sowie weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission haben bestimmte beihilferechtliche Voraussetzungen geschaffen, unter denen weitere Beihilfen gewährt und rechtswidrig erhaltenen Beihilfebeträgen umgewidmet werden können.
Die Umsetzung dieser Vorgaben durch die COFAG setzt voraus, dass innerstaatliche Richtlinien durch den Verordnungsgeber erlassen werden. Vorbehaltlich, dass die Richtlinien in Kraft treten, und soweit die beihilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine weitere Auszahlung sowie eine Umwidmung möglich sein.
Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund
Die COFAG hat Unternehmen, in Bezug auf die ein Unternehmensverbund identifiziert wurde, bereits per E-Mail kontaktiert. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Unternehmen ebenfalls betroffen ist, jedoch bisher keine Kontaktaufnahme durch die COFAG erfolgt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, sowohl das Selbstauskunftsformular als auch das Beitrittsformular herunterzuladen.
Basierend auf den bisherigen Rückmeldungen möchten wir Ihnen einige Punkte näher erläutern, um Ihnen das Ausfüllen des "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" zu erleichtern:
- Wenn ein Antragsteller innerhalb des Unternehmensverbundes als primärer Ansprechpartner für alle verbundenen Unternehmen auftritt, muss er das vollständig ausgefüllte Formular "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" sowie den ausgefüllten "Anhang II" (als Excel-Tabelle und PDF-Datei) einreichen.
- Wenn für den Unternehmensverbund, zu dem Ihr Unternehmen gehört, bereits eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vorliegt, ist kein weiteres Selbstauskunftsformular für Ihr Unternehmen erforderlich. In diesem Fall genügt es, wenn Ihr Unternehmen das Kurzformular der Beitrittserklärung ausfüllt und – den Vertretungsbefugnissen entsprechend - unterschrieben zurücksendet.
- Sollte ein Antragsteller kein Mitglied eines Unternehmensverbundes mehr sein, muss weiterhin das ausgefüllte Formular "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" eingereicht werden. Darin muss eine negative/positive Bestätigung von Drittbeihilfen (Punkt 2.3) enthalten sein. Falls keine Drittbeihilfen vorliegen, entfällt die Übermittlung des "Anhang II" (als Excel-Tabelle und PDF-Datei).
- Bei ausländischen Gesellschaften im Unternehmensverbund ist die Angabe einer ausländischen Steuernummer bei Nennung der betroffenen ausländischen Gesellschaft nicht zwingend erforderlich.
Bitte senden Sie die ausgefüllte "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" (einschließlich der ausgefüllten Excel-Dateien) oder, falls zutreffend, ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Steuernummer an unternehmensverbund@cofag.at. Wir bitten Sie, von der postalischen Zusendung gedruckter Unterlagen abzusehen, da dies die Bearbeitung verzögert.
Im Informationsblatt (FAQ) haben wir für die betroffenen Unternehmen alle Fragen zusammengefasst und beantwortet, die im Zusammenhang mit den Formularen stehen.
FAQ UnternehmensverbundBestätigung Selbstauskunft UnternehmensverbundBestätigung Unternehmensverbund – Anhang IIBeitrittserklärung zur Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund – Anhang A Erklärung nach Punkt 4.4.3