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Unternehmensverbund
Im Rahmen des "Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" gelten bestimmte Höchstbeträge für Zuwendungen und ungedeckte Fixkostenzuschüsse. Gemäß dem Temporary Framework (TF) vom 18. November 2021 beträgt der Höchstbetrag für COFAG-Produkte wie FKZ 800.000, Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus 2,3 Mio. €. Für ungedeckte Fixkostenzuschüsse gemäß Abschnitt 3.12 TF (COFAG-Produkt: Verlustersatz) gilt ein Höchstbetrag von 12 Mio. €.
Die Europäische Kommission hat die Republik Österreich darauf hingewiesen, dass bei der Gewährung dieser Zuschüsse auch die wirtschaftliche Einheit (Unternehmensverbund) in Bezug auf das begünstigte Unternehmen berücksichtigt werden muss. Es ist erforderlich, die Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstbeträge auf Ebene des Unternehmensverbundes, zu dem das begünstigte Unternehmen gehört, zu prüfen.
Die COFAG hat bereits Unternehmen, die als betroffen identifiziert wurden, per E-Mail kontaktiert. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Unternehmen ebenfalls betroffen ist, jedoch bisher keine Kontaktaufnahme durch die COFAG erfolgt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, sowohl das Selbstauskunftsformular als auch das Beitrittsformular herunterzuladen.
Basierend auf den bisherigen Rückmeldungen möchten wir Ihnen einige Punkte näher erläutern, um Ihnen das Ausfüllen des "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" zu erleichtern:
- Wenn ein Antragsteller innerhalb des Unternehmensverbundes als primärer Ansprechpartner für alle verbundenen Unternehmen auftritt, muss er das vollständig ausgefüllte Formular "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" sowie den ausgefüllten "Anhang II" (als Excel-Tabelle und PDF-Datei) einreichen.
- Wenn für den Unternehmensverbund, zu dem Ihr Unternehmen gehört, bereits eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vorliegt, ist kein weiteres Selbstauskunftsformular für Ihr Unternehmen erforderlich. In diesem Fall genügt es, wenn das/die vertretungsbefugte/n Organ/e Ihres Unternehmens das Kurzformular der Beitrittserklärung ausfüllt und unterschrieben zurücksendet.
- Sollte ein Antragsteller kein Mitglied eines Unternehmensverbundes mehr sein, muss weiterhin das ausgefüllte Formular "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" eingereicht werden. Darin muss eine negative/positive Bestätigung von Drittbeihilfen (Punkt 2.3) enthalten sein. Falls keine Drittbeihilfen vorliegen, entfällt die Übermittlung des "Anhang II" (als Excel-Tabelle und PDF-Datei).
- Bei ausländischen Gesellschaften im Unternehmensverbund ist die Angabe einer ausländischen Steuernummer bei Nennung der betroffenen ausländischen Gesellschaft nicht zwingend erforderlich.
Bitte senden Sie die ausgefüllte "Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund" (einschließlich der ausgefüllten Excel-Dateien) oder, falls zutreffend, ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Steuernummer an unternehmensverbund@cofag.at. Wir bitten Sie, von der postalischen Zusendung gedruckter Unterlagen abzusehen, da dies die Bearbeitung verzögert.
In Informationsblatt (FAQ) haben wir für die betroffenen Unternehmen alle Fragen zusammengefasst und beantwortet, die im Zusammenhang mit den Formularen stehen.
FAQ UnternehmensverbundBestätigung Selbstauskunft UnternehmensverbundBestätigung Unternehmensverbund – Anhang IIBeitrittserklärung zur Bestätigung Selbstauskunft Unternehmensverbund – Anhang A