COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

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COFAG

Gründung und Aufgabe der COFAG

Im März 2020 wurden der österreichischen Wirtschaft 38 Milliarden Euro zur Unterstützung in der Corona-Krise zugesichert. 19 Milliarden Euro davon, die Mittel aus dem sogenannten Corona-Hilfsfonds, werden von der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) verwaltet.

Das österreichische Parlament hat Anfang April 2020 ein entsprechendes COVID-19-Gesetzespaket beschlossen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV2-Erregers und wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen für die österreichische Wirtschaft zu setzen.

Aufgabe der COFAG ist es, rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise zu ergreifen. Die COFAG stellt für heimische Unternehmen Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit.

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Ziel der COFAG

  • Zahlungsfähigkeit erhalten, Liquiditätsschwierigkeiten überbrücken
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Zweck der COFAG

  • Unabhängige und weisungsfreie Institution, in der die Entscheidung über Mittelvergaben gebündelt und professionalisiert erfolgt 
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Aufgabenerfüllung

  • Rasche und effiziente Abwicklung über bereits eingespielte Prozesse anerkannter Institutionen (OeKB; aws; ÖHT)
  • Die Hausbank ist erster Ansprechpartner der österreichischen Unternehmen
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Volle Transparenz

  • Entscheidungen der COFAG erfolgen transparent und nachvollziehbar entlang der vorgegebenen Richtlinien und unter Einhaltung der definierten Entscheidungsprozesse
  • Die Stakeholder der Republik sind über den Beirat über alle Entscheidungen informiert, und haben gegenüber dem Aufsichtsrat ein suspensives Vetorecht
  • Regelmäßige Berichterstattung an BMF und über BMF an den Nationalrat