Unser Service
Kapitalbesicherung
Die COFAG ermöglicht Haftungen zwischen 10-20 % auf Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente, welche im Zeitraum zwischen 16. März 2020 bis spätestens 180 Tage nach Antragstellung begünstigten Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden bzw. noch zur Verfügung gestellt werden. Die Grundlage hierfür bietet die am 15.6.2022 veröffentlichte Verordnung „Kapitalbesicherungsmaßnahmen“ (BGBLA_2022_II_227).
Die Antragsfrist für die Kapitalbesicherung ist bereits abgelaufen.
Unternehmen hatten bis zum 30.6.2022 Zeit, Anträge bei der COFAG zu stellen und unter folgender Adresse elektronisch einzureichen: kapitalbesicherung@cofag.at. Die für die Antragsprüfung und -genehmigung erforderlichen Unterlagen werden von der COFAG im Nachgang zur Antragseinreichung eingefordert und die Antragsteller diesbezüglich kontaktiert.
Kontakt und mehr Infos zur Kapitalbesicherung unter kapitalbesicherung@cofag.at.