
Unser Service
Information zur Korrekturmeldung
Wenn Sie bei der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss beantragt und erhalten haben, dieser Ihnen aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht in voller erhaltener Höhe zusteht (d.h. Sie sind nicht antragsberechtigt oder es ist eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig), haben Sie die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen. Mit der Korrekturmeldung legen Sie die Rückzahlung an die COFAG offen und erhalten eine Bestätigung der Rückzahlung von der COFAG.
Beispiele für eine Korrekturmeldung:
- Antragsberechtigung nicht gegeben (z.B. falsche Branche angegeben nicht direkt/indirekt betroffen, keine Einkünfte gemäß 22/23, Umsatzausfall geringer als gefordert, keine Betriebsstätte)
- Schätzungen/Planrechnungen weichen von tatsächlichen Verhältnissen ab, z.B. beim Fixkostenzuschuss
- Fehler im Antrag, z.B. GesbR statt Gesellschafter ist Antragsteller, Sonderfall wie „Umgründung“ wurde falsch interpretiert, falscher Monat oder falscher Klient angegeben, Umsätze falsch zugeordnet/eingetragen …
- Unzulässige Überschneidungen mit anderen Produkten z.B. Umsatzersatz mit Fixkostenzuschuss
Infoblatt Korrekturmeldung Ausfüllhilfe Korrekturmeldung Korrekturmeldung beantragen
Details zum FKZ I, FKZ 800.000, Ausfallsbonus und zum Verlustersatz finden Sie nachfolgend und in den jeweiligen FAQs und Richtlinien.
Details zum Lockdown-Umsatzersatz finden Sie unter www.umsatzersatz.at/.