
COFAG
Organe
Laufende Information
zwischen Beirat
und Aufsichtsrat
Berichtspflicht
COFAG an
BMF / Nationalrat

BMF/BMDW/BMLRT

Gesetzlicher Rahmen; Gesetze;
Richtlinien → Verordnung

Beirat

Volle Transparenz
- Regelmäßiger Informationsaustausch
- Suspensives Veto bei Anträgen (Garantie > € 25 Mio.; Zuschuss > € 800.000)
- Einsichtsrecht in jeden einzelnen Antrag

Aufsichtsrat
Gesamtaufsichtsrat
Bewilligungsausschuss

Volle Kontrolle
- Gesamtaufsichtsrat > € 25 Mio.
Garantie und > € 800.000 Zuschuss - Bewilligungsausschuss im Aufsichtsrat
> € 10 bis € 25 Mio. Garantien - Laufende Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
Geschäftsführer
Ulrich Zafoschnig
Zuständigkeit Markt:
– aws
– ÖHT
– OeKB
Geschäftsführer
Marc Schimpel
Zuständigkeit Marktfolge:
– Risikomanagement
– Controlling

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Geschäftsführung entscheidet bei Garantien bis € 10 Mio. und bei Zuschüssen bis zu € 800.000
(Prüfpflicht; regelmäßige Berichtspflicht an Aufsichtsrat und Beirat)
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung verantwortet die laufende Geschäftstätigkeit der COFAG und entscheidet insbesondere über Garantieanträge bis zu 10 Millionen Euro, über Fixkostenzuschuss- und Umsatzersatzanträge bis zu 800.000 Euro und berichtet darüber regelmäßig an den Aufsichtsrat und den Beirat.
Mag. Ulrich Zafoschnig, CSE - Geschäftsführer
Mag. Marc Schimpel, MBA - Geschäftsführer
v.l.n.r.: Die Geschäftsführer der COFAG, Marc Schimpel und Ulrich Zafoschnig
Fotocredit: Martin Hörmandinger
Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der COFAG sitzen eine Reihe von erfahrenen und unabhängigen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft. Die Bestellung erfolgte durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler.
Der Gesamtaufsichtsrat der COFAG erhält laufende Berichte der Geschäftsführung. Alle 14 Tage findet eine gemeinsame Sitzung des Gesamtaufsichtsrates mit der Geschäftsführung und dem Beirat statt, um umfassend zu informieren und Abläufe weiter zu optimieren. Der Gesamtaufsichtsrat ist bei allen Garantieanträgen über 25 Millionen Euro und bei allen Fixkostenzuschussanträgen über 800.000 Euro zu befassen.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
DDr. Martin Wagner
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger
1. Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dr. Bruno Ettenauer
Mag. Gerlinde Layr-Gizycki
Mag. Alfred Lejsek
Mag. Lukas Stühlinger
Mag. Christine Sumper-Billinger
Bewilligungsausschuss des Aufsichtsrates
Der Bewilligungsausschuss des Aufsichtsrates ist für alle Garantieanträge zwischen 10 Millionen Euro und 25 Millionen Euro zu befassen.
Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglieder des Bewilligungsausschusses:
DDr. Martin Wagner
Vorsitzender des Bewilligungsausschusses
Dr. Bruno Ettenauer
Mag. Gerlinde Layr-Gizycki
Mag. Lukas Stühlinger
Beirat
Im Beirat befinden sich neben unabhängigen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Justiz auch Sozialpartner, Interessensvertreter und Mitglieder der im Nationalrat vertretenen Parteien. Die Beiräte werden vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler bestellt, wobei das Nominierungsrecht bei den jeweils entsendenden Sozialpartnern, Parteien und Interessensvertretungen liegt, die Oppositionsparteien von ihrem Nominierungsrecht aber bisher nicht Gebrauch gemacht haben.
In zweiwöchentlichen Sitzungen berät der Beirat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wesentliche Fragen zur Tätigkeit der COFAG. So trägt der Beirat zur Verbesserung der Services der COFAG bei. Jedes Beiratsmitglied hat über einen elektronischen Datenraum jederzeit Einsicht in jeden von der COFAG bearbeiteten Antrag. Bei allen anstehenden Anträgen größer als 25 Millionen Euro (Garantien) bzw. 800.000 Euro (Fixkostenzuschüsse) wird die Genehmigung des Beirates beantragt. Der Beirat hat bei den genannten Anträgen ein Recht auf ein suspensives Veto. Macht er von dem Veto Gebrauch, muss der Antrag vom Aufsichtsrat erneut geprüft und behandelt werden.
Folgende Personen sind Mitglieder des Beirats der COFAG:
Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer (Beiratssprecher)
Universität Linz, Lehrstuhl für Systemstabilität und Unternehmensüberwachung
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Stellvertreter des Beiratssprechers)
Universitätsprofessor an der Universität Salzburg
Andreas Ottenschläger
Abgeordneter zum Nationalrat, ÖVP
Dr. Elisabeth Götze
Abgeordnete zum Nationalrat, Grüne
Mag. Christoph Neumayer
Generalsekretär Industriellenvereinigung
Miriam Baghdady, MSc
Expertin für Wirtschaftsfragen im Volkswirtschaftlichen Referat des ÖGB
Karlheinz Kopf
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Heinz Leitsmüller
Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft der Arbeiterkammer Wien
Mag. Erich Angerler
Leiter der Stabstelle Finanzen der Landwirtschaftskammer Österreich
Garantien:
Ergreifung finanzieller Maßnahmen gemäß § 3b Abs. 3 ABBAG-Gesetz (Richtlinie zu den Garantien)
Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Ausfallsbonus
Richtlinien zum Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Ausfallsbonus
FAQs zum Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Ausfallsbonus
Standortsicherungszuschuss
Richtlinie zum Standortsicherungszuschuss
Lockdown-Umsatzersatz
Richtlinien zum Lockdown-Umsatzersatz
FAQs zum Lockdown-Umsatzersatz
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV
FAQ des BMF: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung
Maßnahmen der FMA