Transparenz
Corporate Governance
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft in der Corona-Krise stellt die COFAG Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit.
Die COFAG wird von den beiden Geschäftsführern, Mag. Ulrich Zafoschnig, CSE und Mag. Marc Schimpel, MBA, geleitet. Ihnen stehen der Aufsichtsrat und ein breit aufgestellter Beirat zur Seite.
Die COFAG will das Vertrauen der Förderwerber wie auch jenes der Öffentlichkeit durch eine transparente, zeitnahe und detaillierte Informationspolitik stärken.
Corporate Governance Berichte
Mit der Veröffentlichung von Corporate Governance Berichten für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020 und die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 hat die COFAG den Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 (B-PCGK) eingehalten. Die Berichte sind unter folgenden Links abrufbar:
- Corporate Governance Bericht der COFAG für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020
- Corporate Governance Bericht der COFAG für das Geschäftsjahr 2021
- Corporate Governance Bericht der COFAG für das Geschäftsjahr 2022
- Corporate Governance Bericht der COFAG für das Geschäftsjahr 2023
Information an das Parlament
Die COFAG hat zahlreiche Berichtspflichten an das Bundesministerium für Finanzen (BMF), die täglich, wöchentlich, monatlich, viertel- und halbjährlich erfolgen. Über die Berichte des BMF ist das Parlament über die Maßnahmen der COFAG informiert.
Jahresabschlüsse
Ernst & Young hat die Jahresabschlüsse der COFAG für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 geprüft. Die Jahresabschlüsse sind unter folgenden Links verfügbar:
Die Jahresabschlüsse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020, 2021, 2022 und 2023 sowie der Ertragslage der COFAG für das an diesen Stichtagen endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Rechnungshof mit Prüfbefugnis
Die COFAG wurde im Rahmen des COVID-19-Gesetzes gegründet und steht zur Gänze im Besitz der öffentlichen Hand. Daher haben die Organe des Rechnungshofs uneingeschränkte Prüfbefugnis für die COFAG.
Transparenzportal des Bundes
Im Transparenzportal des Bundes werden bestimmte COVID-19 Wirtschaftshilfen des Bundes personenbezogen veröffentlicht. Dazu zählen auch Unterstützungsleistungen der COFAG für Unternehmen, die kumulativ Auszahlungen von mindestens 10.000 Euro in einem Kalenderjahr bezogen haben.
Europäische Beihilfentransparenzdatenbank
Überschreitet die Summe aller genehmigten Beihilfen der COFAG für ein Unternehmen die meldepflichtige Grenze von 100.000 Euro (landwirtschaftliche Betriebe: 10.000 Euro), so müssen alle Unterstützungsleistungen dieses Unternehmens einzeln in die Europäische Beihilfentransparenzdatenbank eingemeldet werden. Laufend werden in der Datenbank weitere meldepflichtige Zuschüsse und Garantien der COFAG veröffentlicht.
Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Sozialpartner im Beirat vertreten
Wichtiger Bestandteil der Corporate Governance der COFAG ist der Beirat. In diesem Organ vertreten sind unabhängige Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Justiz, der Sozialpartner, Interessensvertreter aus der Wirtschaft und entsandte Mitglieder der im Nationalrat vertretenen Parteien. Die zentrale Aufgabe des Beirats ist es, die Transparenz von Entscheidungen auch bereits vor der Vergabe von Mitteln und zusätzlich zur nachträglichen Kontrolle durch Rechnungshof, BMF und Parlament sicherzustellen – bei gleichzeitiger Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Beirat kann über einen sicheren elektronischen Datenraum zu jedem einzelnen Fall Einsicht nehmen. Bei allen anstehenden Garantieanträgen größer als 25 Millionen Euro und allen Fixkostenzuschussanträgen über 800.000 Euro wird die Genehmigung des Beirates beantragt. Der Beirat hat bei den genannten Anträgen ein Recht auf ein suspensives Veto. Macht er von dem Veto Gebrauch, muss der Antrag vom Aufsichtsrat erneut geprüft und behandelt werden. Die vom Beirat dabei begründeten Bedenken müssen vom Aufsichtsrat in der Entscheidung berücksichtigt werden.
Der Beirat stimmt sich darüber hinaus in zweiwöchentlichen Abständen mit dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung über die Tätigkeiten der COFAG ab. In diesem Prozess kann der Beirat die Effektivität der Maßnahmen, die Treffsicherheit und allfälliges Verbesserungspotential aufzeigen. Der so ermöglichte Austausch dient der COFAG dazu, ihre Instrumente weiterzuentwickeln und die Prozesse laufend an den realen Bedürfnissen auszurichten.
Ergreifung finanzieller Maßnahmen gemäß § 3b Abs. 3 ABBAG-Gesetz:
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3. COVID-19-Gesetz:
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Regelmäßige Berichte der COFAG an die Organe der COFAG, an den Bund und an das BMF:
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023:
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Corporate Governance Bericht der COFAG für das Geschäftsjahr 2023:
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