
Unser Service
Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen während der Corona-Krise vergibt die COFAG Garantien, Fixkostenzuschüsse und den Verlustersatz, den Ausfallsbonus und den Lockdown-Umsatzersatz für direkt sowie indirekt betroffene Unternehmen.
Ausfallsbonus
Ausfallsbonus
Von 16. Februar 2021 bis 15. September 2021 konnten Unternehmen mit Umsatzausfällen von mindestens 40% einen Ausfallsbonus beantragen. Der früheste Betrachtungszeitraum war November 2020, der letztmögliche Betrachtungszeitraum Juni 2021. Die Frist für die Beantragung des Ausfallsbonus ist abgelaufen.
Die Höhe des Ausfallsbonus und des Vorschuss FKZ 800.000 entsprach jeweils 15% des Umsatzausfalls, somit insgesamt 30% des Umsatzausfalls. Sowohl Bonus als auch der Vorschuss FKZ 800.000 waren mit jeweils EUR 30.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Insgesamt konnte ein Unternehmen also einen Ausfallsbonus von maximal EUR 60.000 pro Monat erhalten.
Ausfallsbonus II
Zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft wurde der Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall verlängert (Ausfallsbonus II). Ab 16. August 2021 bis 15. Jänner 2022 konnten Unternehmen den Ausfallbonus II bei Umsatzausfällen von mindestens 50% beantragen. Der früheste Betrachtungszeitraum war Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum war September 2021. Die Antragsfrist für den Ausfallsbonus II ist abgelaufen.
Die Höhe des Ausfallsbonus II ergab sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war.
Für die Kalendermonate März und April 2021 wurde der Bonus-Anteil des Ausfallsbonus verglichen mit den anderen Kalendermonaten erhöht. Statt 15% des Umsatzausfalls betrug der Bonusanteil für die Kalendermonate März und April 30% des Umsatzausfalls und war mit EUR 50.000 gedeckelt.
Ausfallsbonus III
Ab dem 10. Dezember 2021 war der Ausfallsbonus III beantragbar. Anspruchsberechtigt im November und Dezember 2021 waren alle Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 30% des jeweiligen Kalendermonats, und mit einen Umsatzausfall von mindestens 40% in den Kalendermonaten Jänner 2022 bis März 2022. Die Antragsfrist für den Ausfallsbonus III ist abgelaufen.
Die Höhe des Ausfallsbonus III ergab sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß Branchenkategorisierung (ÖNACE) für die Branche heranzuziehen war (10 – 40%). Der Ausfallsbonus III war mit EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Ausfallsbonus III und Kurzarbeit durften maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
Förderbedingungen für den Ausfallsbonus
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Antragstellung
Ausfüllhilfe Ausfallsbonus II: Betrachtungszeitraum
Ausfüllhilfe Ausfallsbonus II: Vergleichszeitraum
Alle Informationen zum Ausfallsbonus
FAQ zum Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung