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Verlustersatz ab sofort beantragen

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds ab 16. Dezember 2020 einen Verlustersatz als Hilfsmaßnahme bereit. Der Verlustersatz stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent dar. Je nach Größe des Unternehmens werden 70 bis 90 Prozent der Verluste abgedeckt. Der Verlustersatz ist mit EUR 3 Millionen pro Unternehmen begrenzt.

Nähere Informationen zur Hilfsmaßnahme und zur Antragstellung gibt es unter https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/.