COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

Zu den Förderstellen >>

Umsatzersatz im November 2020

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds seit 6.11.2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit. Den Antrag können Unternehmen der betroffenen Branchen im Zeitraum vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 einreichen.

Nähere Informationen zur Hilfsmaßnahme und zur Antragstellung gibt es unter www.umsatzersatz.at und unter www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html