COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

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Umsatzersatz II ab sofort beantragen

Ab 16. Februar 2021 stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds einen Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen als Hilfsmaßnahme bereit. Anspruch haben Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind. Ein Antrag kann von diesen Unternehmen bis 30. Juni 2021 eingereicht werden.

Nähere Informationen zur Hilfsmaßnahme und zur Antragstellung gibt es unter https://www.umsatzersatz.at/indirekt/.