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Lockdown-Umsatzersatz um zusätzlich betroffene Branchen erweitert

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds ab 6. November 2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit. Mit 23. November 2020 wurde der Lockdown-Umsatzersatz sowohl um die zusätzlich betroffenen Branchen (z.B. Handel, körpernahe Dienstleistungen) als auch zeitlich bis zum Ende der behördlichen Schließung am 6. Dezember erweitert.

Nähere Informationen zur Hilfsmaßnahme und zur Antragstellung gibt es unter http://umsatzersatz.at/ und unter www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html.