COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

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Lockdown-Umsatzersatz Dezember

Ab 16. Dezember 2020 stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds einen neuerlichen Lockdown-Umsatzersatz als Hilfsmaßnahme bereit. Ein Antrag kann von direkt betroffenen Unternehmen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 15. Jänner 2021 eingereicht werden. Als Betrachtungszeitraum gilt der 7. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020.

Nähere Informationen zur Hilfsmaßnahme und zur Antragstellung gibt es unter http://umsatzersatz.at/.