COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

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Antragsfrist für FKZ 800.000 und Verlustersatz um drei Monate verlängert

Die zweite Tranche des FKZ 800.000 sowie die zweite Tranche des Verlustersatz kann bis am 31. März 2022 beantragt werden. Die Frist wurde jeweils um drei Monate verlängert.

Mehr Infos unter https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/verlaengerung-fristen-fkz-verlustersatz.html.