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Ab 10. Februar 2022 Verlustersatz III beantragen

Der Verlustersatz III kann in bis zu zwei Tranchen ab 10. Februar 2022 bis spätestens 30. September 2022 über FinanzOnline eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2022 und 31. März 2022 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent haben, unter der Voraussetzung, dass der gesamte Verlustersatz mindestens EUR 500 beträgt.

Der Antrag ist in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen und einzubringen.

Mehr Infos unter https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz3/